59-Jähriger in Köln wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Coronatests verurteilt
Wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Coronatests ist ein Mann aus Nordrhein-Westfalen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach den 59-Jährigen der Geldwäsche in drei Fällen schuldig, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Laut Anklage hatten zwei gesondert Verurteilte unter anderem über einen Pflegedienst in Langenfeld Coronatests abgerechnet, obwohl diese gar nicht erfolgt waren. Für einen Teil des zu Unrecht erhaltenen Gelds stellte der 59-Jährige sein Konto zur Verfügung, von wo aus er es auf weitere Konten überwies. Im Gegenzug konnte er laut Anklage die Hälfte der erlangten Gelder behalten - laut Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um 1,4 Millionen Euro.
E.Smith--IP