Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wahlrechtsreform von 2020
Trotz der aktuellen Wahlrechtsreform verhandelt das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe über eine frühere Reform von 2020. Die damaligen Oppositionsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen wandten sich an das Gericht, weil sie die Neuregelung für verfassungswidrig hielten. Sie sollte den Bundestag verkleinern und sah vor, dass bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden. (Az. 2 BvF 1/21)
Das kam vor allem den Unionsparteien oder auch der SPD zugute. Ein Eilantrag gegen die Reform scheiterte im August 2021, so dass zur Bundestagswahl im September das damals neue Wahlrecht galt. Wegen der aktuellen Wahlrechtsreform hielten FDP, Linke und Grüne die Verhandlung inzwischen aber für überflüssig und beantragten, das Verfahren ruhen zu lassen. Das Gericht lehnte ab, weil ein öffentliches Interesse daran bestehe.
L.Amato--IM