Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Bewohnerparkgebühren in Freiburg
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) über die Bewohnerparkgebühren in Freiburg. Diese wurden zum April 2022 von zuvor 30 auf nun in der Regel 360 Euro pro Jahr angehoben. Für Autos unter 4,21 Metern Länge sind es 240, für Fahrzeuge von mehr als 4,70 Meter 480 Euro. Dagegen wehrt sich ein betroffener Bewohner. (Az: 9 CN 2.22)
Der Kläger rügt die Längenstaffelung und die drastische Steigerung auf das Acht- bis 16-fache. Umstritten ist auch, ob die Stadt mit solch einer Gebühr auch Klimaziele verfolgen darf. In der Vorinstanz wies der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den sogenannten Normenkontrollantrag des Bürgers ab und billigte die Freiburger Gebührensatzung.
Z.Bianchi--IM