EuGH: Polens Verfassungsgericht hat gegen EU-Recht verstoßen und ist nicht unabhängig
Im Streit um die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Haltung der EU-Kommission bestätigt: Das polnische Verfassungsgericht verstieß mit zwei Urteilen von 2021 gegen EU-Recht, wie der EuGH in Luxemburg am Donnerstag erklärte. Das polnische Gericht hatte damals - noch zu Zeiten der Regierung der nationalkonservativen PiS-Partei - den Vorrang des EU-Rechts vor der nationalen Rechtsprechung angezweifelt.