Gesundheitsamt darf ungeimpfter Kliniksekretärin Tätigkeit verbieten
Ein Tätigkeitsverbot gegen eine ungeimpfte Sekretärin in einem Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen hat Bestand. Das Gesundheitsamt in Gelsenkirchen habe der Frau verbieten dürfen, die Klinik zu betreten, erklärte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag. Der Eilantrag der Sekretärin hatte keinen Erfolg.