Friseurin hat keinen Anspruch auf Erstattung von Lohnausfall wegen Corona-Lockdowns
Eine Friseurin aus Sachsen-Anhalt hat keinen Anspruch auf Erstattung ihres Lohnausfalls durch das Land, weil ihr Salon wegen der Corona-Lockdowns vorübergehend schließen musste. Das Landgericht Magdeburg wies am Montag die Klage der Salonbesitzerin ab. Nach Auffassung des Gerichts gibt es keinen Anspruch auf Erstattung des sogenannten Unernehmerlohns, wie ein Gerichtssprecher sagte. In den gesetzlichen Regelungen sei ein derartiger Anspruch nicht festgeschrieben. (Az: 10 O 624/21)