Festzelte bei Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden
Die Festzelte beim Münchner Oktoberfest müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies am Freitag die Beschwerde eines Wirts zurück, der selbst für dieses Jahr keinen Standplatz bekommen hatte und seine Rechte verletzt sah. Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) sprach nach dem Beschluss von einem "guten Tag für die Wiesn und für München".