Urteil: Verletzung bei Dienstsport aufgrund von Vorschädigung kein Dienstunfall
Wer sich beim Dienstsport verletzt, hat bei einer Vorschädigung keinen Anspruch auf eine Anerkennung als Dienstunfall. Das gilt zumindest dann, wenn der Unfall maßgeblich auf die Vorschädigung zurückgeht, wie das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Trier am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns zurück. (Az.: 7 K 5045/24.TR)