Sondervermögen für Länder: Kabinett beschließt rechtliche Voraussetzungen
Die Bundesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Ländern und Kommunen ihren Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen zur Verfügung zu stellen. Das Kabinett stimmte am Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zu. Die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen werden demnach nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Dieses Verfahren orientiert sich am jeweiligen Steueraufkommen und der Einwohnerzahl der 16 Länder.