Berlin: Eralp hält Bundesgesetz zu Vergesellschaftungen für verfassungswidrig
Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin und mögliche künftige Regierende Bürgermeisterin Elif Eralp hält die Pläne des Bundes zur Erschwerung von Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen für verfassungswidrig. Damit werde versucht, den Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen vorsieht, auszuhöhlen, sagte Eralp am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". "Man kann nicht durch ein Bundesgesetz unmöglich machen, was das Grundgesetz vorsieht und wofür die Berlinerinnen und Berliner gestimmt haben."