Urteil: Rheinland-pfälzisches Kind darf ohne Masernschutz nicht in Kita
Ein Kind darf einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge ohne verlässlich nachgewiesenen Masernschutz nicht in die Kita. Immunität gegen das Virus kann ein Arzt nur bestätigen, wenn das Kind schon einmal an Masern erkrankt war oder mit einem speziellen Test eine Immunität nachgewiesen wurde, wie das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag betonte. Es lehnte damit den für einen Dreijährigen eingereichten Eilantrag ab. (Az.: 1 L 733/25.MZ)