Urteil gegen Unterstützer von rechtsextremer Gruppe Freital rechtskräftig
Ein Jahr nach den vom Oberlandesgericht Dresden verhängten Haft- und Bewährungsstrafen gegen Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe Freital ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung zurück, wie er am Freitag mitteilte. Der Mann war zu zwei Jahren auf Bewährung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. (Az. 3 StR 273/21)